Bildung und Teilhabe
Diese ergänzende Leistung erhalten unterhaltspflichtige Elternteile, wenn bereits öffentliche Leistungen bezogen werden oder das Einkommen nicht ausreicht, den Kindern bildende Freizeitangebote zu ermöglichen.
Für die Teilnahme an Musikunterricht, die Mitgliedschaft in Vereinen in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, für Museumsbesuche und andere Aktivitäten kultureller Bildung stehen jedem Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 15 Euro im Monat zur Verfügung.
Weitere Leistungen:
- Klassenfahrten oder mehrtägige Fahrten von Kindertageseinrichtungen
- Zuschüsse zum Schulbedarf wie zur Beförderung zur Schule
- Lernförderung, um Lernziele in der Schule zu erreichen
Zuschüsse für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung
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- Fortlaufend
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Kreis Wesel - Jobcenter
Reeser Landstraße 61
46483 Wesel
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Durchführende Organisation
| Name der durchführenden Organisation: | Kreis Wesel - Jobcenter |
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| Name Kontaktperson: | |
| E-Mail-Adresse: | jobcenter-kreis-wesel.Bildungspaket@jobcenter-ge.de |
Angebot von
Kreis Wesel - Jobcenter
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In Kooperation mit/ In Trägerschaft
Kreis Wesel - Der Landrat
Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel
